In der heutigen Landtagssitzung wurde der Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“ beraten. Diesen hatten die Ausschussmitglieder in der vergangenen Woche offiziell dem Landtag zugeleitet. Die Obleute der Koalitionsfraktionen Torsten Wolf (DIE LINKE), Frank Warnecke (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sind sich einig, dass die Beratung des Zwischenberichts notwendig war, um der Öffentlichkeit erste Ergebnisse vorstellen zu können, diese einzuordnen und so die Arbeit des Ausschusses transparent zu machen.
Torsten Wolf fügt hinzu: „Wir hätten sehr gerne auch schon einen Abschlussbericht beraten. Leider hat die CDU den Ausschuss mit fruchtlosen Anträgen und der Wiederaufnahme schon bearbeiteter Beweisthemen extrem verlangsamt. Man kann dennoch vorläufige Schlüsse ziehen. Bis zum heutigen Tag wurde im Ausschuss nichts Relevantes bekannt, was nicht bereits im Vorlauf des Untersuchungsausschusses von der Landesregierung berichtet wurde. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass das Geld sinnvoller angelegt gewesen wäre, hätte man eine Schule saniert. An den ins Groteske aufgebauschten Vorwürfen der CDU war bisher einfach nichts dran. Ohne Zweifel gab es Fehler auf allen Ebenen, die wir auch offen benennen. Ein Untersuchungsausschuss war dafür aber nicht nötig.“
Frank Warnecke ergänzt: „Als zentrales Dokument stellte sich der Bescheid der Schule heraus. Er war die Grundlage von Handlungen und Entscheidungen nahezu aller Akteure. Da er nie zurückgenommen wurde, galt er nach wie vor. Auch die Ministerin a.D. Klaubert und ihre Staatssekretärin Ohler haben sich letztendlich auf dieses Dokument berufen. In diesem Zusammenhang ist es fraglich, warum die Arbeitsebene des Ministeriums den Bescheid erst mehr als fünf Wochen nach Erhalt vorlegte.“
Abschließend stellt Astrid Rothe-Beinlich klar: „Selbstverständlich achten wir das Minderheitenrecht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen und beteiligen uns aktiv an der Aufarbeitung. Die Untersuchung bisher war zeitaufwendig und hat in der Sache wenig neue Erkenntnisse gebracht. Sozusagen als Beifang haben wir zum Beispiel gelernt, wie in den Thüringer Ministerien die Akten registriert werden. Ein bisschen irritiert haben mich allerdings die Ausführungen der Beamtinnen und Beamten aus dem Bildungsministerium, deren übereilte Meinungsbildung zu einer mindestens lückenhaften Information der Hausleitung im Bildungsministerium führte.“
veröffentlicht am 29.03.2019
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