Astrid Rothe-Beinlich: Schutz, Förderung und Beteiligung gilt es für alle Kinder sicherzustellen
„Dass die Verankerung starker Kinderrechte im Grundgesetz gescheitert ist, ist 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention gleich doppelt bitter“, kommentiert Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende sowie kinder- und jugendpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Thüringer Landtag, die im Bundesrat endgültig gescheiterten Verhandlungen.
„Kinderrechte brauchen starke Formulierungen auch in Grundgesetz und Verfassung. Allein ritualisierte Symbolpolitik an Kindertagen wird den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht“, ist die Grünenpolitikerin überzeugt. „Starke Formulierungen meint das Recht von Kindern auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung in allen Dingen, die sie selbst betreffen. Zudem braucht es klare Vorgaben, welche die mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit achten“, so Rothe-Beinlich weiter.
Gerade die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wenig die Bedürfnisse und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt standen. Das Kindeswohl geriet viel zu häufig aus dem Blick. Kinderarmut kommt erschwerend hinzu. Viele Kinder haben sich in den letzten Monaten allein und verloren gefühlt.
„Es liegt daher an uns, gemeinsam mit Kinderschutzverbänden, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und vielen weiteren Partnern weiterhin für echte Beteiligung und starke Kinderrechte in Land und Bund zu streiten. Dazu gehört auch eine armutsfeste Kindergrundsicherung und eine generelle Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre“, ist Rothe-Beinlich abschließend überzeugt.
Bei Rückfragen:
Anika Schidda, Pressesprecherin
Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
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