Landesregierung bestätigt Notwendigkeit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigte sich der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags am Dienstagnachmittag mit dem Thema Kinderrechte. Die Landesregierung, vertreten durch Staatssekretärin Ohler, betonte, dass sie die Kinderrechte in der Landesverfassung nicht für ausreichend verankert hält. Dazu erklären die Sprecherinnen für Kinder- und Jugendpolitik der Koalitionsfraktionen im Thüringer Landtag Kati Engel (LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Die weltweiten Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention beschrieben. Dennoch werden Kinderrechte immer wieder vernachlässigt. Nach mehr als 25 Jahren UN-Kinderrechtskonvention ist es höchste Zeit, diese Kinderrechte auch in die Thüringer Verfassung aufzunehmen.“
Als Ergebnis der gestrigen Ausschusssitzung verabredeten die drei Koalitionsfraktionen, zeitnah einen verfassungsändernden Antrag in das Plenum einzubringen.
„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Es ist falsch, Kinder lediglich als Bestandteil von Familien zu betrachten. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten und müssen Träger eigenständiger Rechte im Sinne der Konvention werden. Nur so können wir die Kinder besser schützen, ihre Interessen wahren und ihre Rechte nachhaltig stärken. Wir wollen deshalb die Kinderrechte nicht nur im Grundgesetz verankert wissen, sondern auch in der Thüringer Verfassung und appellieren an die CDU-Fraktion sich dieser Initiative anzuschließen. Ebenso erwarten wir eine zügige Änderung des Grundgesetzes auf Bundesebene, so wie Thüringen diese in den Bundesrat eingebracht hat.“
Hintergrund:
Bereits 1989 hatten 191 Staaten der UNO die Kinderrechtskonvention unterschrieben. Diese fußt auf drei Säulen: Das Recht auf Schutz, das Recht auf Förderung der Entwicklung und das Recht auf Beteiligung der Kinder. Die Kinderrechtskonvention wurde mittlerweile von allen UN- Mitgliedsstaaten außer den USA ratifiziert. Am 05. April 1992 ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auch für die Bundesrepublik in Kraft getreten. Auf Bundesebene haben die regierungstragenden Fraktionen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Sie kommen damit einer mehrfach von Thüringen im Bundesrat vertretenen Initiative nach.
veröffentlicht am 16.05.2018
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