Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung zum Vizepräsidenten und Asyl-Richter am Verwaltungsgericht Gera, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Schon in der Vergangenheit hat die Berichterstattung ein eindeutiges Bild der einseitigen Entscheidungspraxis Fuchs‘ gezeichnet. Wenn die jetzt dank der Antifa Freiburg bekannt gewordenen Äußerungen im Internetforum „TraMiZu“ dem Richter Christian Bengt Fuchs zugeordnet werden können, wären damit rassistische, homophobe, frauenfeindliche und verfassungswidrige Überzeugung tragfähig belegt. Die Person, die die aufgeführten Äußerungen getätigt hat, steht in ihren Überzeugungen fernab der Wertebasis unseres Grundgesetzes. Sollten sich die Recherchen bestätigen, sehen wir nicht, wie diese Person weiter als Richter*in tätig sein könnte.“
Flüchtlinge
Die aus Thüringen und Bremen abgegebene Protokollerklärung begrüßt die bündnisgrüne Fraktion ausdrücklich. „Wir teilen ganz klar die Einschätzung, dass auch Geflüchtete schnellstmöglich Zugänge zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt bekommen. Nur so kann Integration gelingen. Deshalb muss auch endlich Schluss sein mit den Arbeitsverboten“, so Rothe-Beinlich weiter.
Fakt ist: Die Lage für die Jesid*innen im Irak lässt weiterhin nicht im Entferntesten zu, sie dorthin zurückzuschicken. Deshalb ist ein bundeseinheitlicher Schutz für sie überfällig. Auf der Tagesordnung der Konferenz stehen neben diesem Antrag aber auch zahlreiche Forderungen nach Asylrechtsverschärfungen.
Wir, Migrations- und Menschenrechtspolitiker*innen im Bund und Länder von Bündnis
90/ Die Grünen begrüßen den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsens für einen bundesweiten Abschiebungsstopp für Êzîd*innen auf der
Innenministerinnenkonferenz und appellieren an die Bundesinnenministerin und die
Innenminister*innen und -senator*innen der Länder den Abschiebungsstopp für
Êzîd*innen zu beschließen.
Mit Blick auf die aktuelle Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan betont Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Abschiebungen setzen immer eine Aufnahmebereitschaft des Landes voraus, in welches abgeschoben werden soll. Dafür werden regelmäßig Abkommen mit den Herkunftsländern geschlossen. Jetzt über Abschiebungen nach Afghanistan zu fantasieren, ist blanker Populismus. Konsequent durchdacht würden derartige Abschiebungen Verhandlungen und vertragliche Vereinbarungen mit den Taliban erfordern. Und dann bleibt noch immer die menschenrechtswidrige Lage in Afghanistan. Fakt ist: In Länder, in denen Lebensgefahr, politische Verfolgung oder Folter droht, dürfen wir nicht abschieben. Das ist die Grenze, die auch die Genfer Flüchtlingskonvention zieht.“
Wir dürfen die Errichtung von Abschiebezentren in Thüringen nicht zulassen. Die Pläne der CDU führen zu Isolation, erheblichen psychischen Belastungen und großen Integrations- und Teilhabehindernissen. Wir setzen uns weiterhin für die zügige kommunale Unterbringung möglichst dezentral und in Wohnungen ein. Ziel muss sein, Geflüchteten schnellstmöglich Teilhabe an der Gesellschaft und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Vorschlag der CDU – orientiert an den bayrischen AnkER-Zentren – bewirkt das vollkommene Gegenteil. In der Anhörung haben nicht nur Flüchtlings(schutz)organisationen, sondern auch die Kirchen und der Sachverständigenrat Migration vor Orten der Hoffnungslosigkeit, wie sie die CDU will, gewarnt. Ein solches Zentrum wäre mit hohen Belastungen für Geflüchtete und Kommunen verbunden, ohne überhaupt eine Entlastung herbeizuführen. Eine „Sortierung“ Geflüchteter nach ihrer Bleibeperspektive ohne individuelle Prüfung ihres Grundrechtes auf Asyl darf es nicht geben.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte dies zum Anlass genommen, im letzten Jahr Vertreter*innen von Justiz, Polizei, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kirchen und Verbänden zu einer Netzwerktagung unter der Überschrift: „Opferschutz im Justizvollzug und Strafverfahren“ einzuladen und dort gemeinsam Forderungen zur Verbesserung der Situation zu diskutieren.
Die heute in der Berichterstattung der DPA geäußerten Schilderungen und Befürchtungen der Migrationsberater*innen bereiten Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, große Sorgen: „Es darf nicht sein, dass Menschen, die sich tagtäglich für Integration und Teilhabe einsetzen, Geflüchteten eine Perspektive und ein gutes Ankommen ermöglichen und so wesentlich unser aller Zusammenleben bereichern, eine derartige verachtende Behandlung durch Teile der Gesellschaft erfahren. Die Stimmung ist teilweise gekippt. Und daran haben die fortwährenden Abschreckungsdebatten und Angriffe auf das Asylrecht einen entscheidenden Anteil.“
Thüringen wird in den nächsten Jahren fast ein Zehntel seiner Einwohnung verlieren. Das sagen uns
alle demografischen Berechnungen deutlich. Aber: Thüringen gewinnt zugleich Menschen, die aus
den unterschiedlichsten Gründen neu zu uns kommen, sei es, weil sie als Fachkräfte, für Studium und
Ausbildung zu uns kommen, Familienangehörige bereits in Deutschland leben, oder aber, weil sie
aufgrund der Situation in ihren Herkunftsländern vor Krieg, Vertreibung, Ausgrenzung oder
Diskriminierung fliehen. Wir wollen nach Deutschland kommende Menschen willkommen heißen und
mit ihnen gemeinsam ein lebens- und liebenswertes Land gestalten. Wir bekennen uns zu einer
Gesellschaft, die auf Offenheit, Solidarität und Vielfalt basiert. Migration ist längst eine Lebensrealität
unserer Gesellschaft und bringt kulturelle Bereicherung sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Mehrwert. Doch um zu einem gelingenden Miteinander zu kommen und Thüringen gerecht und
zukunftsfähig zu gestalten, braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozess und
insbesondere folgende Bausteine:
„Wir haben genug davon, dass die Erfurter Ausländerbehörde alle paar Wochen im Rampenlicht fragwürdiger Entscheidungen steht. Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein junger, motivierter Mensch mit einem Arbeitsverbot belegt wird. Der Ermessensspielraum ist hier zuungunsten des Betroffenen ausgelegt worden, insbesondere die Wortwahl erweckt den Eindruck einer menschenverachtenden Behördenpraxis. Hier braucht es dringend einen Kurswechsel und die nötige Sensibilität im Umgang mit Menschen. Unser Ziel sollte eine Willkommens- und keine Abschreckungsbehörde sein.“
Im November 2023 haben die Ministerpräsident*innen mit dem Bundeskanzler vereinbart, dass Empfänger*innen von Asylbewerberleistungen eine Bezahl- bzw. Geldkarte erhalten sollen, u.a. zur Einschränkung von Barauszahlungen und um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Dafür braucht es grundsätzlich keine Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Das Hannoveraner Modell macht es vor. Auch in vielen anderen Stadt- und Landkreisen wurden bereits Bezahlkarten eingeführt.
Die Flucht von Menschen wird problematisiert und kriminalisiert. Um vermeintliche Lösungen zum Umgang mit Fluchtbewegungen werden Scheindebatten geführt und es wird der Eindruck erweckt, als seien Flucht und Migration derzeit die einzigen Herausforderungen. In unserer Gesellschaft gibt es jedoch eine Fülle von Problemen, die zu diskutieren sind: Klimawandel, Energieversorgung, soziales Gefüge, demographischer Wandel, Arbeits- und Fachkräftemangel. Vergessen werden darf auch nicht, dass mitten in Europa ein Krieg herrscht, der eine Fluchtbewegung zur Folge hatte. Für all diese konkreten Probleme braucht es konstruktive Lösungen. Was es nicht braucht, ist die Stigmatisierung von Menschen.