Untersuchungsausschuss zu Immelborn: Minderheitenrechte bleiben gewahrt

Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht beschädigen

Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Nachgang der heutigen Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtages, in der es um die Zulässigkeit des Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu der Räumung des Aktenlagers in Immelborn ging, erklären die justizpolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen Sabine Berninger (DIE LINKE), Dorothea Marx (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) :

1. Die heutige Anhörung zeigte die hohe Brisanz der Frage nach den Folgen für die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit dem grundsätzlich nicht ausgeschlossenen Recht auf Untersuchung seiner Tätigkeit in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf.

2. Die Koalitionsfraktionen sehen ihre begründeten Zweifel an der Zulässigkeit der beantragten Untersuchung zum Komplex Immelborn, insbesondere im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben, bestätigt.

3. Selbstverständlich achten die Regierungsfraktionen das Minderheitenrecht der Antragsteller auf Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses. Sie erwarten aber von den Antragstellern einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Institut.

4. Sofern der Ausschuss eingesetzt wird, werden die Mitglieder der Koalitionsfraktionen darauf achten, dass die Beweiserhebung ohne unzulässige Beeinträchtigung der unabhängigen Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten erfolgen wird.

veröffentlicht am 20.03.2015

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