Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zu Dieselfahrverboten in Städten bekannt gegeben. Dazu äußert sich der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Stadtrat Erfurt, Prof. Dr. Alexander Thumfart:
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten in Städten sehr. Eigentlich ist die Sache klar. Bezüglich der hohen Konzentration an nachweislich gesundheitsschädlichen Stickoxiden im Dieselabgas konnte das Gericht nicht anders, als die geltende Rechtslage durchzusetzen. Seitens der Autoindustrie liegt ein detailliert geplanter und jahrelang vertuschter Betrug vor. Priorität hatte bislang die Gewinnmarge dieser Aktiengesellschaften, weniger die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Den Schaden zu beheben ist nach dem Verursacherprinzip nun Sache der Autoindustrie. Die Bundespolitik soll ihren jahrelangen Kuschelkurs aufgeben und der Autoindustrie konkrete und nicht mehr verhandelbare Zielvorgaben auferlegen. Nur eine harte Linie Richtung emissionsfreier Mobilität wird die deutsche Autoindustrie zukunftsfest machen. Was bedeutet dies für Erfurt? Erfurt wird voraussichtlich nicht betroffen sein, denn Erfurt hat – auch auf Grüne Initiativen hin – bereits einige Hausaufgaben erledigt. Die Einführung der Umweltzone hat in Erfurt zwar die Rußpartikel aus der Atemluft größtenteils verbannt, nicht jedoch die giftigen und krebserregenden Stickoxide, die sich nach wie vor knapp unter dem zugelassenen Grenzwert bewegen. Die Einführung der Begegnungszone hält den Großteil des Individualverkehrs aus der Innenstadt raus. Als Grüne fordern wir seit Jahren, keine weiteren Parkhäuser an den Rand der Innenstadt zu bauen, weil dies den Verkehr weiter anlockt.
Wir müssen in Erfurt den eingeschlagenen Weg weitergehen und alle Alternativen zum motorisierten Individualverkehr attraktiver gestalten. Andere Städte sind auf diesem Gebiet schon weiter und sehr erfolgreich damit. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass die Gesellschaft für die Betrügereien der Autoindustrie bezahlt. Eine steuerfinanzierte Umrüstung der mangelhaften Autos sollte ausgeschlossen werden. Steuermittel sollten nur in die Förderung CO2-freier Mobilität fließen“, so Alexander Thumfart abschließend.
veröffentlicht am 27.02.2018
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