Entscheidend für uns war und ist, dass das sog. Housing first an erster Stelle steht. Ausgehend von einer festen Bleibe können und müssen dann alle weiteren Hilfsangebote entwickelt werden. Zudem sollen auch die Mitglieder der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft hinzugezogen werden, um insbesondere die Situation suchterkrankter Menschen, die besonders häufig von Obdachlosigkeit betroffen sind, adäquat zu berücksichtigen.
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„Um Korruption und Interessenskonflikten von vornherein vorzubeugen, benötigen wir ein grundsätzliches Verbot von Spenden an einzelne Abgeordnete, auch hinsichtlich einer finanziellen Wahlkampfunterstützung zur Erlangung eines politischen Mandats. Die CDU muss endlich ihre Blockadehaltung gegen mehr Transparenz für Thüringen aufgeben. Nur so schaffen wir wieder Vertrauen in Demokratie und politische Entscheidungen“, erklärt Rothe-Beinlich abschließend.
So bedauerlich es ist, dass viele Gelder im vergangenen Jahr nicht ausgegeben werden konnten und krisenbedingt wieder in die Rücklage zurückfließen, so positiv ist dieser Rückfluss in Bezug auf die finanzpolitischen Spielräume, die sich dadurch ergeben. Mit dem Ergebnis der Haushaltsrechnung erhält unsere Koalition wieder die Möglichkeit, gezielt auf die Krise reagieren zu können. Wir sollten daher einen Betrag von mindestens 100 Mio. Euro für die unmittelbaren Auswirkungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen bereitstellen. Darunter zählen unter anderem mehr Finanzmittel für die Beschaffung und die Durchführung von flächendeckenden Tests in allen Lebensbereichen. Außerdem sollten wir mehr medizinische Masken kaufen und die Impforganisation- und logistik stärken.
„Daher fordern wir als Fraktion ein verbindliches gesetzliches Lobbyregister, um offenzulegen, welche Lobbyist*innen und organisierten Interessengruppen Einfluss auf die Politik ausüben. Darüber hinaus stehen wir für eine Untersagung bezahlter Nebentätigkeiten von Abgeordneten, mit denen sie sich ihre Abgeordnetentätigkeit faktisch doppelt und dreifach entlohnen lassen. Davon ausgenommen sind natürlich selbständige Tätigkeiten, die mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats nicht in Verbindung stehen“, so Rothe-Beinlich abschließend.
„Ich bin froh, dass wir nach intensiven Debatten letztlich Einigkeit zur Erstattung erzielt haben. Die Eltern erhalten damit das eindeutige Signal, dass wir trotz Pandemie und trotz politischer Differenzen in einem Wahljahr gemeinsam und im Sinne der Familien handlungsfähig sind“, so Rothe-Beinlich abschließend.
In Thüringen herrscht angesichts der bundesweit höchsten Infiziertenzahl noch immer eine angespannte Situation. In vielen Kommunen und Landkreisen sollen ab Montag wieder alle Schüler*innen zur Schule gehen dürfen, ohne dass dafür genügend Tests zur Verfügung stehen. Wir Grüne mahnen seit Monaten eine umfassende Teststrategie an, um vorsichtige und vor allem sichere Öffnungen zu ermöglichen.
Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürErst-SchKiG)“ beschlossen.
Zuallererst muss nun gewährleistet werden, dass alle noch vorhandenen Akten gesichert werden“, ergänzt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion. „Wir werden uns für eine umfassende Aufklärung der Operation FIDO und die Hintergründe ihrer Einstellung, vorerst in den zuständigen Ausschüssen, einsetzen. Über weitere Schritte wird danach zu entscheiden sein.
„Wir sind in großer Sorge um die Situation an der Waldorfschule Weimar. Gewaltsame Übergriffe auf Schüler*innen darf es niemals geben. Die Vorwürfe müssen vollständig aufgeklärt werden. Zudem müssen daraus ernsthafte Konsequenzen gezogen werden, die sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholt. Hier erwarte ich, dass die Schule größtmögliche Transparenz und Kooperationsbereitschaft beweist. Schwierig ist, dass an der Schule offenbar immer noch ein Klima der Angst herrscht. Uns wurde berichtet, dass betroffenen Schüler*innen, die die Vorfälle öffentlich machen oder aufarbeiten wollten, der Schulvertrag gekündigt wurde. Kritische Mitglieder des Trägervereins, die sich intern für Aufklärung und Aufarbeitung stark machen, sollen aus dem Verein geworfen werden. Das darf so nicht weitergehen, wenn diese Schule eine Zukunft haben soll.“
Mit ihrem Halbjahreszeugnis erhalten die Schüler*innen ein Stück Normalität, auch wenn in diesem Schuljahr das zweite Mal in Folge so gut wie nichts normal war. Besonders schwierig war das häusliche Lernen für die Jüngeren, die noch nicht richtig lesen und schreiben können sowie die ohnehin schon benachteiligten Schüler*innen, die auch vor der Pandemie schon Lernschwierigkeiten hatten. Deswegen braucht es im dritten Schulhalbjahr der Pandemie in Thüringen ein umfassendes Maßnahmenkonzept zum Aufholen von Lernrückständen, so wie es das Bildungsministerium gerade erarbeitet. Außerdem gilt es, auch die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen mit in den Blick zu nehmen.
Die aktuelle Debatte um mögliche Wege aus dem Corona-Lockdown darf uns nicht vergessen machen, dass das heimtückische Virus nicht aus der Welt ist. Auch die Auswirkungen der Mutationen kann noch niemand abschätzen. Wir werden lernen müssen, mit dem Virus zu leben. Und das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und konsequente Schutzmaßnahmen für alle. Da es noch dauern wird, bis alle Bürgerinnen und Bürger, die dies wollen, geimpft sind, braucht es bis dahin bestmögliche Prävention, um die Gefährdungen für alle möglichst gering zu halten.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass gerade die Kleinsten und jüngeren Schüler*innen bald wieder in Kindergarten und Schule gehen dürfen. Dabei ist für uns entscheidend, dass das Recht auf Bildung wieder voll zur Geltung kommt, die Eltern Entlastung erfahren und das verbleibende Schuljahr bestmöglich genutzt werden kann. Mit den jetzt erfolgenden Kindergarten- und Schulöffnungen und den dazu flankierenden Schutzmaßnahmen entsteht eine Perspektive, die ein sicheres Arbeiten für Lehrer*innen und ein möglichst sicheres Lernen für die Schüler*innen ermöglicht. Zudem finden wir es richtig und wichtig, dass Kinder unter 12 von den rigiden Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden.