„Die zusätzlichen Mittel des Bundes sind dringend notwendig. Zielgenau eingesetzte Gelder für Nachhilfeprogramme, Schulsozialarbeit und die frühkindliche Bildung finden wir besonders wichtig. Wir stehen nun vor der großen Herausforderung, den Kindern und Jugendlichen – so schnell es geht – individuelle Förderangebote zu machen. Angesichts von Kindergarten- und Schulschließungen sind nach Studien bei etwa einem Viertel der Kinder und Jugendlichen deutliche Bildungsbenachteiligungen durch die Pandemie hinzugekommen. Es braucht daher dringend einen Thüringer Aktionsplan, der die Basis zum Aufholen von Lernrückständen sein muss.“
Presse
Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu: „Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass unser Ziel sein muss, das Virus möglichst zu eliminieren. Es besteht die Gefahr, dass die Geschwindigkeit, mit der gelockert wird, derzeit höher ist als die Impfgeschwindigkeit. Das ist gerade mit Blick auf die neuen Mutationen riskant. Zudem fehlt es nach wie vor an verpflichtenden Tests auch in der Arbeitswelt. Es gilt, die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Dafür braucht es ein flächendeckend konsequentes Vorgehen, wenn wir nicht in die nächste Welle rutschen wollen.“
Obwohl wir grundsätzlich bundeseinheitliche Regelungen begrüßen, sind die nun beschlossenen Maßnahmen enttäuschend. Weder werden sie ausreichen, die dritte Welle zu brechen, noch können sie dauerhaft die Infektionszahlen senken. Dafür sind die genannten Schwellenwerte zu hoch und zu willkürlich und die Maßnahmen zu inkonsequent. Wir fordern daher, endlich eine Niedrig-Inzidenz-Strategie umzusetzen.“
Der 1. Mai, den Neonazis seit Jahren immer wieder für ihre Aufmärsche nutzen, zeigt uns exemplarisch, dass es weiterhin wichtig bleibt, Rassismus und Rechtsextremismus entschieden entgegen zu treten.
Wir danken Mirjam Kruppa sehr für ihr herausragendes und mutiges Engagement der vergangenen Jahre und ihre überaus erfolgreiche Tätigkeit als Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge. Sie hat während ihrer sechsjährigen Amtszeit als Beauftragte zu jeder Zeit und mit viel Empathie die Interessen der Geflüchteten und der Zugewanderten in Thüringen vertreten. Sie hat mit ihrem Team ganz entscheidend dazu beigetragen, dass der Freistaat Thüringen die hohen Zugangszahlen von Geflüchteten gut bewältigen konnte. Sie hat maßgeblich daran mitgewirkt, dass wir Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen für Geflüchtete deutlich verbessern konnten, eine Ehrenamtskoordinierung geschaffen wurde, die Mindeststandards für Unterbringung von Geflüchteten verbessert wurden und nicht zuletzt ein Thüringer Integrationskonzept auf den Weg gebracht wurde.
„Erfreulich ist, dass die Demokratieunterstützung und Demokratiezufriedenheit weiter auf hohem Niveau geblieben sind. Ebenso positiv ist das hohe Vertrauen in die Wissenschaft. Dies sollten wir Politiker*innen uns auch auf anderen Gebieten, etwa in Bezug auf die Klimakrise zu Herzen nehmen. Zu denken geben muss uns allerdings, dass lediglich jeder vierte Befragte Vertrauen in die Medien hat, während gleichzeitig Journalist*innen immer häufiger während ihrer Berichterstattung oder bei Recherchen bedroht werden. Hier ist auch die Politik gefragt, um die für unser demokratisches System so relevante vierte Gewalt besser zu schützen“, so die Grünenpolitikerin weiter.
Unsere Gedanken sind daher bei allen, die Menschen durch diese Pandemie verloren haben. Umso schwerer zu ertragen ist gerade angesichts der dramatischen Situation auf unseren Intensivstationen, dass sich nach wie vor an nahezu jedem Wochenende Menschen versammeln, die die Pandemie leugnen, Abstandsregeln missachten und ihren Kindern das Testen oder Maskentragen untersagen.
Schulen müssen möglichst sichere Orte sein, auch und gerade in der Pandemie. Daher setzen wir auf umfassende Schutzkonzepte im Bildungsbereich. Dazu gehört für uns neben der Einhaltung von AHA-Regeln und Wechselunterricht auch eine Testpflicht für Schüler*innen. Zweimal wöchentlich sollen diese einen ihnen zur Verfügung gestellten Selbsttest durchführen. Niemand wird zum Test gezwungen.
Bündnisgrünes Forderungspapier für ein wirksames Lobbyregister in Thüringen
„Wichtig bleibt eine umfassende Teststrategie, vor allem für den Bildungsbereich. Sofern kostenfreie Schnelltests in ausreichender Anzahl verfügbar stehen, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Testverpflichtung für Lehrkräfte und Schüler*innen ab der Sekundarstufe zu schaffen. Zudem müssen Lehrer*innen und Erzieher*innen im Umgang mit Selbsttests geschult werden. Weiterhin sollte es klare Ansprechpartner*innen und Beauftragte in den Einrichtungen für die Testungen geben, sowie altersgerechte und anschauliche Informationen über die Anwendungen der Selbsttests“, so die grüne Bildungspolitikerin.
Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wird es allerhöchste Zeit, Kinderrechte stark und auch sichtbar ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der Aufnahme erhält das Wohl von Kindern bei Entscheidungen des Staates ein größeres Gewicht. Zugleich ist der Staat damit gefordert, konsequenter gegen Kinderarmut, Bildungsungleichheit und Missbrauch vorzugehen. Der Vorschlag der Bundesregierung fällt allerdings weit hinter die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und auch der Europäischen Grundrechtecharta zurück. Aus unserer Sicht handelt es sich daher bei dem Antrag der Bundesregierung eher um Symbolpolitik, als um eine wirksame Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Der Bundesrat hat daher völlig zu Recht gute Ideen zur Anpassung der Formulierungen vorgeschlagen.
Es braucht also eine landesweite Teststrategie, dazu eine funktionierende digitale Kontaktnachverfolgung in allen Kreisen und die regionale Differenzierung nach dem Infektionsgeschehen, wenn wir die Menschen sinnbildlich bei der Stange halten wollen. Für Schulen und Kindergärten sollen nach den Osterferien zweimal wöchentlich Tests für alle zur Verfügung stehen. Hier muss es jetzt darum gehen, diese Tests auch zentral zu beschaffen, statt darüber zu streiten, wer die Beschaffung koordiniert und wer bezahlt. Diese Kosten müssen notfalls über einen Nachtragshaushalt oder ein Sondervermögen gestemmt werden.